Eine Zertifizierung nach ISO/IEC 27001 kann für Unternehmen einen wichtigen Beitrag zur Informationssicherheit und zum langfristigen Geschäftserfolg leisten. Sie bestätigt, dass ein systematisches Informationssicherheitsmanagementsystem (ISMS) eingeführt wurde, mit dem Risiken für die Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Informationen identifiziert, bewertet und gezielt behandelt werden.
Neben dem Schutz sensibler Unternehmens- und Kundendaten stärkt eine Zertifizierung das Vertrauen von Kunden, Geschäftspartnern und Auftraggebern. Sie kann Wettbewerbsvorteile schaffen, die Erfüllung vertraglicher Anforderungen unterstützen und die Positionierung des Unternehmens am Markt verbessern. Gleichzeitig fördert sie das Sicherheitsbewusstsein der Mitarbeitenden und sorgt für klare Verantwortlichkeiten und nachvollziehbare Sicherheitsprozesse.
Eine ISO-27001-Zertifizierung ist somit nicht nur ein Nachweis für Informationssicherheit, sondern auch ein strategisches Instrument zur Stärkung der Widerstandsfähigkeit und Zukunftsfähigkeit eines Unternehmens.
NIS2 Umsetzungsgesetz – BSIG
§ 30 Abs. 1 BSIG verpflichtet wichtige und besonders wichtige Einrichtungen:
Besonders wichtige Einrichtungen und wichtige Einrichtungen sind verpflichtet, geeignete, verhältnismäßige und wirksame technische und organisatorische Maßnahmen, die in Absatz 2 konkretisiert werden, zu ergreifen, um Störungen der Verfügbarkeit, Integrität und Vertraulichkeit der informationstechnischen Systeme, Komponenten und Prozesse, die sie für die Erbringung ihrer Dienste nutzen, zu vermeiden und Auswirkungen von Sicherheitsvorfällen möglichst gering zu halten. Bei der Bewertung der Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen nach Satz 1 sind das Ausmaß der Risikoexposition, die Größe der Einrichtung, die Umsetzungskosten und die Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere von Sicherheitsvorfällen sowie ihre gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Auswirkungen zu berücksichtigen. Die Einhaltung der Verpflichtung nach Satz 1 ist durch die Einrichtungen zu dokumentieren.
Eine Zertifizierung nach ISO/IEC 27001 erleichtert den geforderten Nachweis, dass die Verpflichtungen nach BSIG eingehalten werden, reicht aber für sich genommen nicht aus. Weitere Details finden Sie unter https://www.bsig-gesetz.de.
Auch wenn Ihr Unternehmen nicht direkt unter die Regulierung durch das BSIG fällt, macht es Sinn, ein dokumentiertes ISMS einzuführen und das Vertrauen von Geschäftspartnern und Kunden zu stärken.
Unser Angebot
Informationssicherheit braucht Kompetenz und Erfahrung. Als externer Informationssicherheitsbeauftragte (ISB) oder Informationssicherheitskoordinatoren unterstützen wir Unternehmen beim Aufbau, Betrieb und der kontinuierlichen Verbesserung ihres Informationssicherheitsmanagements (ISMS). Praxisnah, unabhängig und bedarfsgerecht.
Ihr Vorteil: Wir bringen die Voraussetzungen, die für ein betriebliches Informationssicherheitsmanagement erforderlich sind, ohne Kosten für Weiterbildung oder zusätzlich erforderliche Vertretungsressourcen im Urlaubs- oder Krankheitsfall mit.
Als zertifizierter Informationssicherheitsbeauftrager (IHK) betreuen mein Team und ich Ihr Unternehmen zu fairen, angemessenen Konditionen.
Weitere Informationen und ein passendes Angebot für Ihr Unternehmen gerne im persönlichen Kontakt über info@prisecon.de.
(Texte: Zum Teil KI-generiert und manuell korrigiert und überarbeitet)
